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Verhaltenskodex für LieferantenStand: November 2022

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1. Vorwort

Knauf ist der festen Überzeugung, dass nur ein auf Werten gegründetes Unternehmen die Gewähr dafür bietet, nachhaltig wachsen zu können und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu finden. Diesen Werten verpflichtet zu sein, bedeutet, Verantwortung zu übernehmen: für Kunden, Mitarbeiter und den Schutz der Umwelt.

Knauf bekennt sich zu einer ethischen, rechtmäßigen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten dieses Verhalten auch von all jenen, mit denen wir geschäftliche Beziehungen unterhalten.

Der Knauf Verhaltenskodex für Lieferanten (nachfolgend „Kodex“) beschreibt die wesentlichen Anforderungen, welche von unseren Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Korruption und Bestechung, problematischer Rohstoffe, Sozial- und Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und Umwelt erwartet werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Verpflichtung teilen und angemessene Anstrengungen unternehmen, die Einhaltung der Prinzipien dieses Kodex bei eigenen Zulieferern und Subunternehmern zu fördern.

2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Knauf erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften einschließlich der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO“) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Branchenstandards und aller anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Sollten in einzelnen Ländern, in denen der Lieferant tätig ist, gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Regeln gelten, die von den Vorgaben des Kodex abweichen, sind die jeweils strengeren Anforderungen einzuhalten.

3. Compliance und Integrität

Knauf erwartet, dass seine Lieferanten alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften betreffend Korruption, Bestechung, Betrug und verbotenen Geschäftspraktiken einhalten.

3.1 Bestechungsbekämpfung
Der Lieferant stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Subunternehmer Knauf Mitarbeitern keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, welche einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr erzielen sollen. Einladungen und Geschenke an Knauf Mitarbeiter oder deren nahestehenden Personen werden nur gewährt, wenn diese von unbedeutendem finanziellen Wert sind und den auf geschäftlicher Ebene üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Ebenso darf der Lieferant von Knauf Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile verlangen.

3.2 Fairer Wettbewerb
Knauf erwartet, dass sein Lieferant sich im Wettbewerb fair verhält und die geltenden Kartellgesetze beachtet. Der Lieferant beteiligt sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzt er eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

3.3 Geldwäsche
Der Lieferant beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten und hält die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention ein.

3.4 Geistiges Eigentum
Der Lieferant geht vertrauensvoll mit der geschäftlichen Korrespondenz um. Vertrauliche Informationen, jegliche Art schützenswerter Daten, sowie die geistigen Eigentumsrechte von Knauf werden entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sachgerecht gesichert.

4. Sozial- und Arbeitsbedingungen

Knauf erwartet, dass seine Lieferanten die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer anerkennen und sich verpflichten, diese einzuhalten und die Arbeitnehmer mit Würde und Achtung, entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft, zu behandeln. Die Lieferanten halten insbesondere folgende Bestimmungen ein:

4.1 Freie Wahl der Beschäftigung
Jegliche Beschäftigung ist freiwillig. Zwangsarbeit, erzwungene Gefangenenarbeit, Zwangsverpflichtung von Arbeitskräften oder Menschenhandel ist strengstens verboten.

4.2 Keine Kinderarbeit
Der Einsatz von Kinderarbeit ist gemäß den Bestimmungen der ILO, der Konvention der Vereinten Nationen bzw. den nationalen Gesetzen strengstens verboten. Die Beschäftigung von Kindern, die noch nicht das Alter erreicht haben, an dem die am Beschäftigungsort geltende Schulpflicht endet, ist verboten. Von diesen verschiedenen Gesetzen ist jeweils jenes anzuwenden, das die strengsten Anforderungen stellt.

4.3 Vergütungen und Leistungen
Alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards über Vergütung und Leistungen sind einzuhalten. Abzüge von Leistungen als disziplinarische Maßnahme sind nicht erlaubt. Ebenso sind Leistungsabzüge, welche vom nationalen Recht nicht vorgesehen sind, ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers unzulässig.

4.4 Arbeitszeiten und Löhne
Alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards über Arbeitszeiten und Mindestlöhne sind einzuhalten. Überstunden müssen freiwillig sein. Wenn kein anwendbares Gesetz zum Mindestlohn vorliegt, bemisst sich der angemessene Lohn nach dem Recht des Beschäftigungsortes.

4.5 Keine Diskriminierung
Der Lieferant muss alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über das Verbot von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Behinderung, körperlicher Konstitution, sexueller Orientierung, gesundheitlicher Verfassung, politischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Aussehen oder Mitgliedschaft in Vereinigungen, einer möglichen Elternschaft oder von sonstigen gesetzlich geschützten Merkmalen einhalten.

4.6 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Lieferant erkennt das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens an.

4.7 Gesundheit und Sicherheit
Der Lieferant muss seinen Arbeitnehmern unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze bieten. Belästigung und missbräuchlicher Einsatz privater oder staatlicher Sicherheitskräfte am Arbeitsplatz werden nicht toleriert. Der Lieferant erfüllt alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.

4.8 Arbeitsbedingungen
Der Lieferant muss seinen Arbeitnehmern angemessene Arbeitseinrichtungen zur Verfügung stellen. Mindestens der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen muss sichergestellt sein, und es muss dafür Sorge getragen werden, dass Brandsicherheit, Zugang zu medizinischer Notfallversorgung, angemessene Beleuchtung und Belüftung gewährleistet sind.

5. Ökologische Nachhaltigkeit

Knauf erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, sowie international anerkannten Standards zum Schutz der Umwelt.

5.1 Umweltgenehmigungen
Der Lieferant stellt sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen eingeholt, auf aktuellem Stand gehalten und befolgt werden, um jederzeit gesetzeskonform zu handeln. Rechtswidrige Vertreibungen und die unrechtmäßige Aneignung von Land, Wäldern und Wasser sind streng verboten.

5.2 Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen und Abfallminimierung
Der Lieferant verpflichtet sich, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie und Wasser, zu optimieren. Dazu gehört auch die Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädlichen Lärmemissionen und übermäßigem Wasserverbrauch. Es werden solide Maßnahmen ergriffen, um Verschmutzung zu vermeiden und die Erzeugung von Abfall, Abwasser und Luftemissionen zu minimieren. Abwasser und Abfall wird vor der Einleitung bzw. Entsorgung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften angemessen gekennzeichnet und behandelt. Die Ausfuhr, Verbringung und Entsorgung gefährlicher Abfälle entgegen dem Basler Übereinkommen sind strengstens untersagt.

Der Lieferant darf keine Chemikalien produzieren und verwenden, die gemäß dem Stockholmer Übereinkommen als persistente organische Schadstoffe definiert sind. Auch deren unsachgemäße Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung sind strengstens untersagt.

6. Gefahrstoffe und Produktsicherheit

Der Lieferant verpflichtet sich, gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen zu kennzeichnen und die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherzustellen. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen sind strikt zu befolgen. Stoffbeschränkungen und Produktsicherheitsanforderungen, die durch geltende Gesetze und Vorschriften festgelegt sind, werden verpflichtend eingehalten.

Der Lieferant ist verpflichtet, gemäß dem Minamata-Übereinkommen auf die Herstellung von Produkten zu verzichten, die Quecksilber und Quecksilberverbindungen enthalten, und hat nach dem Phase-Out-Datum auch den Umgang mit Quecksilberabfällen unter Verletzung der Minamata-Konvention zu unterlassen.

7. Bearbeitung des Kodex

Knauf wird diesen Kodex regelmäßig prüfen und, wo nötig und angebracht, Änderungen vornehmen. Wichtige Änderungen werden den Lieferanten stets mitgeteilt. Die aktuellste Version des Kodex ist auf der Homepage www.knauf.de/Lieferantenkodex zu finden.

Integrität, Transparenz und Vertrauen haben eine große Bedeutung für unser gesamtes Handeln und sind tief verankert in all unseren Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen unserer Lieferkette ermutigen wir unsere Lieferanten, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere nicht konforme Verhaltensweisen über die KNAUF Speak-Up Line ( http://speakup.knauf.com ), gegebenenfalls auch anonym, zu melden.